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   FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01   

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https://dejure.org/2006,11834
FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 12 K 4807/01 (https://dejure.org/2006,11834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 EStG, § 7 Abs 4 EStG, § 7 Abs 5 EStG
    Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Mehrfachparkanlage; Qualifizierung einer Mehrfachparkanlage als selbstständiger Gebäudeteil in Gestalt einer Betriebsvorrichtung oder eines Scheinbestandteils; Aufteilung für gesonderte Abschreibung jedes selbstständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7
    Abschreibung; Mehrfachparkanlage; Gemischt genutztes Grundstück; Gebäudebestandteil - Abschreibung einer Mehrfachparkanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibung einer Mehrfachparkanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Diese Vorschriften gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob sich diese Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen befinden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1973, 132).

    Die Herstellungskosten von unselbständigen Gebäudeteilen sind bei dieser Aufteilung einzubeziehen, wenn diese der Nutzung des gesamten Gebäudes dienen (z. B.BFH in BStBl II 1974, 132 für Fahrstuhl- und Heizungsanlagen); besteht ein Zusammenhang allein mit der Nutzung eines selbständigen Gebäudeteils, sind die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Anlage (nur) bei diesem zu erfassen und zusammen mit ihm abzuschreiben.

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04

    Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Im Streitfall dient die Mehrfachparkanlage hingegen der Nutzung des Gebäudes selbst und keinem davon verschiedenen Zweck, was auch daraus ersichtlich wird, dass ihre Errichtung Bestandteil der Baugenehmigung war (vgl. zu diesem Aspekt das BFH-Urteil vom 22.9.2005 IX R 26/04, BFH/NV 2006, 406).

    Die Behandlung der Mehrfachparkanlage als eigenständiges Wirtschaftsgut lässt sich entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung des Klägers auch nicht auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 406 stützen, weil der vom BFH entschiedene Sachverhalt mit dem Streitfall nicht vergleichbar ist.

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Diese rechtspolitische Zielsetzung, die bauliche Nutzung mit den kommunalen Verkehrserfordernissen in Einklang zu bringen, verdeutlicht, dass die Investition nicht einem lediglich vorübergehenden (weil zeitlich begrenzten), sondern einem mit dem Gebrauch des Bauwerks in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Dauerzweck diente (vgl. ferner die BFH-Urteile vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, und vom 2.6.1999 X R 16/96, BStBl II 1999, 596).

    Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Garagen - anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196) jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.

  • BFH, 28.10.1999 - III R 55/97

    Investitionszulage für Alarmanlagen

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Betriebsvorrichtungen (R 13 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 i. V. mit R 42 Abs. 3 EStR): Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 28.10.1999 III R 55/97, BStBl II 2000, 150) handelt es sich dabei um Gegenstände, durch die das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem Willen des Einfügenden, sofern dieser Wille mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen ist (BFH in BStBl II 2000, 150).

  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Hiervon abgesehen zählen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes geleistete Zahlungen zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung zu den Herstellungskosten dieses Objekts (BFH-Urteil vom 6.5.2003 IX R 51/00, BStBl II 2003, 710, m. w. N.).
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Da die Klage im Hinblick auf das in der mündlichen Verhandlung eingeschränkte Klagebegehren Erfolg hatte, waren die Kosten für die verschiedenen Zeitabschnitte getrennt zu ermitteln (BFH-Urteil vom 6.6.1984 II R 184/91, BStBl II 1985, 261).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 57/96

    Umwidmung von Verbindlichkeiten: Schuldzinsenzuordnung

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Der Einwand des Klägers, er hätte seine Verpflichtung zur Errichtung der Stellplätze durch Ablösezahlungen an die Kommune abwenden können, ist unbeachtlich, weil es im Rahmen der Besteuerung auf den tatsächlich verwirklichten, nicht aber auf einen lediglich hypothetischen Sachverhalt ankommt (BFH-Urteil vom 7.7.1998 VIII R 57/96, BFH/NV 1999, 594).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Bei dem vom Kläger errichteten Objekt handelt es sich um ein gemischt-genutztes Gebäude, das nach Maßgabe der unterschiedlichen Nutzungsarten in mehrere selbständige Gebäudeteile i. S. von § 7 Abs. 5a EStG zu zerlegen ist (z. B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30.1.1995 GrS 4/92, BStBl II 1995, 281, und vom 23.8.1999 GrS 5/97, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Bei dem vom Kläger errichteten Objekt handelt es sich um ein gemischt-genutztes Gebäude, das nach Maßgabe der unterschiedlichen Nutzungsarten in mehrere selbständige Gebäudeteile i. S. von § 7 Abs. 5a EStG zu zerlegen ist (z. B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30.1.1995 GrS 4/92, BStBl II 1995, 281, und vom 23.8.1999 GrS 5/97, BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
    Scheinbestandteile (R 13 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 i. V. mit R 42 Abs. 4 EStR), d.h. Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in das Gebäude eingefügt sind (§ 95 Abs. 2 BGB), was dann der Fall ist, wenn ihre voraussichtliche Nutzungsdauer länger als die Zeitdauer ist, für die sie eingebaut wurde, und nach den Umständen damit gerechnet werden kann, dass die eingebauten Sachen wieder entfernt werden (z. B. BFH-Urteil vom 28.7.1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

  • BFH, 24.11.1970 - VI R 143/69

    Mieter eines Gebäudes - Auswechslung einer Gehtreppe - Fahrtreppe - Bestandteil

  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 114/69

    Bemessung der AfA bei Miteigentümern eines Gebäudes

  • BFH, 28.11.1975 - III R 156/73

    Bewegliches Wirtschaftsgut - Installierung eines Klimagerätes in Außenmauer -

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1996 - 5 K 128/95

    Grunderwerbsteuerpflicht für hydraulische Hebevorrichtungen einer

  • FG Berlin, 01.10.1981 - IV 247/80
  • FG Hamburg, 18.01.2016 - 3 K 176/15

    Bewertungsgesetz Bedarfsbewertung: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem GBW gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1, §§ 157, 176, 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG ist bei vorhandenen Garagen-Stellplätzen vorab zu klären, ob letztere selbständige wirtschaftliche Einheiten im Sinne des § 2 BewG bilden oder jeweils Teil der wirtschaftlichen Einheit einer Eigentumswohnung sind (vgl. Grundbuch, Teilungserklärung und deren Durchführung; BGH-Beschluss vom 26.06.2014 V ZB 7/14, MDR 2014, 1048; Urteile VG Augsburg vom 09.04.2008 Au 6 K 07.583, juris; vom 16.01.2008 Au 6 K 07.870, juris; vom 24.10.2007 Au 6 K 06.1402, juris; Hessisches FG vom 14.02.2006 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656; BFH vom 22.09.2005 IX R 26/04, BFHE 211, 245, BStBl II 2006, 169; vom 03.08.2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35; ferner FG München, Urteil vom 11.12.2009 I K 2187/07, EFG 2010, 1778; FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2011, 3 K 98/10, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 22.06.2012 II B 45/11, juris).
  • FG Hamburg, 07.07.2015 - 3 K 244/14

    Bewertungsgesetz: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren

    Bei der streitigen Bewertung von Eigentumswohnungen mit dem GBW gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1, §§ 157, 176, 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG ist bei vorhandenen Garagen-Stellplätzen vorab zu klären, ob letztere selbständige wirtschaftliche Einheiten im Sinne des § 2 BewG bilden oder jeweils Teil der wirtschaftlichen Einheit einer Eigentumswohnung sind (vgl. Grundbuch, Teilungserklärung und deren Durchführung; BGH-Beschluss vom 26.06.2014 V ZB 7/14, MDR 2014, 1048; Urteile VG Augsburg vom 09.04.2008 Au 6 K 07.583, juris; vom 16.01.2008 Au 6 K 07.870, juris; vom 24.10.2007 Au 6 K 06.1402, juris; Hessisches FG vom 14.02.2006 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656; BFH vom 22.09.2005 IX R 26/04, BFHE 211, 245, BStBl II 2006, 169; vom 03.08.2004 X R 40/03, BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35; ferner FG München, Urteil vom 11.12.2009 I K 2187/07, EFG 2010, 1778; FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2011, 3 K 98/10, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 22.06.2012 II B 45/11, juris).
  • FG Niedersachsen, 29.10.2019 - 13 K 201/17

    Höhe der Absetzung für Abnutzung für die Anschaffungskosten eines

    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die Eigentumswohnung und der Stellplatz in der Tiefgarage, beide gelegen in der A-Straße 1 in S, in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, so dass die Absetzung für Abnutzung einheitlich vorzunehmen ist (BFH, Urteil vom 14. Januar 2003 - IX R 72/00, BStBl 2003, 916 m.w.N.; FG Hessen, Urteil vom 14. Februar 2006 - 12 K 4807/01, EFG 2006, 1656).
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